Wie läuft das eigentlich mit meinem Abschlag und den Energiepreisbremsen ab?

Hier können sie sich informieren:

  • Sie erhalten mit Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung Ende Januar auch den neuen Abschlagsplan für 2023 auf Grundlage der Preise ab 01.01.2023.
  • Diese Abschläge beinhalten noch nicht die gedeckelten Preise aufgrund der Energiepreisbremsen. Die Abschläge werden auf Basis deines Verbrauchs im Jahr 2022 ermittelt.
  • ACHTUNG: Natürlich geben wir alle Entlastungen durch die Bundesregierung (Soforthilfe und Energiepreisbremsen Strom, Gas und Wärme) 1:1 an Sie weiter.
  • Die Energiepreisbremsen gelten ab dem 01.03.2023 (rückwirkend zum 01.01.2023). Das gilt zunächst bis zum 31.12.2023.
  • Mit dem Start der Energiepreisbremsen werden Ihre Abschläge nochmals neu kalkuliert und entsprechend der gedeckelten Preise reduziert.
  • Bei dem monatlichen Abschlag für März berücksichtigen wir nachträglich die Monate Januar und Februar. Diese Entlastung ziehen wir Ihnen bei dem Abschlag für März ab. Ab April zahlen Sie dann monatlich die Abschläge für Ihre Energie unter Berücksichtigung der Energiepreisbremsen.
  • Wir berücksichtigen jede Einsparung von staatlichen Maßnahmen ab dem 01.01.2023 bei Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. Sie können diese dann auch auf Ihrer Rechnung finden.
  • Das Beste: Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir übernehmen das komplett automatisch!
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